Für körperliche Selbstbestimmung von intersexuellen Kindern

Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2020

Felix Martin, queerpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die riskanten und schmerzhaften Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern haben keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass alle Eingriffe, die nicht dringend notwendig sind, so lange ausgesetzt werden, bis das Kind selbst in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen. Laut UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Noch immer wird dieses Recht – auch in Deutschland – regelmäßig verletzt. Zwar können intergeschlechtliche Kinder seit 2018 im Geburtenregister als „divers“ eingetragen werden und müssen nicht mehr zwingend entweder als Junge oder als Mädchen registriert werden. Weiterhin ist es in Deutschland jedoch traurige Praxis, dass Kinder mit sichtbaren Variationen der Geschlechtsmerkmale mehrere, oft irreversible Operationen über sich ergehen lassen müssen. Diese Eingriffe sind explizit keine Notfallmaßnahmen, sondern dienen dem Zweck, die Körper der Kinder äußerlich einem der beiden binären geschlechtlichen Erscheinungsbilder anzunähern. Viele der Betroffenen sehen sich später als Opfer von Verstümmelungen, sie berichten von physischen und psychischen Langzeitfolgen. Gleichzeitig wurden sie oft nicht darüber aufgeklärt, was ihnen angetan wurde und haben keinen Zugang zu ihren medizinischen Akten.“

(https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/gruen-spricht-fuer-k/)

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