Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Statement von unserem Landtagsabgeordneten Markus Hofmann

Mit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und weiterer kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften hat die Hessische Regierungskoalition wichtige Anpassungen für die politische Arbeit in den Kommunen vorgenommen und wir haben diese Änderungen in der Plenarsitzung am 06.05.2020 nach langer intensiver Diskussion mit Stimmen der Koalition beschlossen.

Verbesserung der politischen Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohnern

Durch die Zusammenlegung der Ausländerbeiratswahl mit dem Termin der Kommunalwahl 2021 werden wir versuchen, die Wahlbeteiligung der Ausländerbeiratswahl zu erhöhen. Bislang lag die Wahlbeteilung zuletzt bei 6% Prozent. Ab der nächsten Kommunalwahl wird es in jeder Hessischen Kommune mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern eine institutionalisierte Beteiligung geben müssen. Sie wird zur Pflicht! Die Zeiten werden vorbei sein, in der es in einem guten Drittel der pflichtigen Kommunen keine Ausländer-Vertretung gab. Die Einrichtungsverpflichtung eines Ausländerbeirates oder einer Integrations-Kommission wird die Bedeutung der Integration und der Mitbestimmung dieser Personengruppe deutlich aufwerten. Das ist bundesweit einmalig.

Weitere Neuerungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

In der weitreichenden Neuregelung der HGO geht es u.a. um die Regelmechanismen für den Aufstieg zu einer kreisfreien Stadt ab 100.000 Einwohner oder zu einer Sonderstatus-Stadt. Letzteres war bislang ein Automatismus, der ab einer Einwohnerzahl von 50.000 in Kraft trat, der ab jetzt aber nur noch auf Antrag der jeweiligen Kommune entschieden wird. Die angestrebte Kreisfreiheit der Stadt Hanau gab unter anderem den Anlass, das nötige Gesetzgebungsverfahrung in der HGO zu verankern. Des Weiteren werden den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, angemessene Aufwandentschädigungen u.a. für Video- und Telefonkonferenzen zu gewähren.

Mit all diesen Gesetzesänderungen hat die Hessische Landesregierung auf neue Erfordernisse in der kommunalpolitischen Praxis reagiert und „nicht mehr zeitgemäße“ Bestimmungen überarbeitet. Es wurden zahlreiche Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und weiterer kommunaler Spitzenverbände aufgegriffen, die als Praktiker nah an den politischen Realitäten der Kommunen agieren.

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