In der Kreistagssitzung im September 2020 brachte die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Resolution an die hessische Landes- regierung ein, die Förderbedingungen für Landwirte mit ungünstigen Voraussetzungen nicht schlechter zu stellen und hier nachzubessern. Die Landesregierung hat nun reagiert. „Es könne nicht sein“, unterstrich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helmut Schönberger, „dass Landwirte in Rhöner Höhenlagen mit meist hangigen Flächen schlechter gestellt würden. Hier habe jetzt die EU-Kommission zusätzliche Abgrenzungsregeln und ein neues Förderkonzept für benachteiligte Gebiete in Hessen genehmigt.
Wie von den Grünen gefordert, werden nun auch Gebiete anerkannt, die durch besondere Gegebenheiten benachteiligt sind.
Von der Ausgleichszulage profitieren zukünftig Gemarkungen mit einem besonders hohen Gehölzanteil, mit einem hohen Anteil an trockenen Standorten und mit einem hohen Anteil an Schutzflächen wie Wasserschutzgebiete und Naturparke. Auch Flächen die komplett von großräumigen benachteiligten Gebieten umschlossen sind, werden als benachteiligte Gebiete anerkannt. „Insgesamt konnten so zusätzlich 322 Gemarkungen neu in die Hessische Förderkulisse mit aufgenommen werden. Schwerpunkte liegen vielmals auch im Landkreis Fulda.
Es freut uns sehr, dass hier Verbesserungen erreicht werden konnten,“ betont der Grüne Landtagsabgeordnete Markus Hofmann.
Die Liste der benachteiligten Gemarkungen ist hier einsehbar:
https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/foerdermassnahmen/ausgleichszulage