Können, wenn man „muss“

Antrag angenommen!

Gehört man zur Gruppe der Menschen mit multiplen Schwerbehinderungen, gilt: außerhalb des eigenen Wohnraums gibt es keine nutzbaren Toiletten. Denn „Behindertentoiletten“ sind eingerichtet für Menschen, die noch über ein Mindestmaß an körperlicher Mobilität verfügen. Wer aufgrund der Schwere seiner Körperbehinderung aber auf spezielle Rollstühle angewiesen ist, braucht die sog. „Toilette für alle“. Diese sieht neben der Toilette auch einen Lift und eine Pflegeliege vor.

Bereits im letzten Jahr haben wir erreicht, dass auf der Landesgartenschau 2023 eine „Toilette für alle“ aufgestellt wird, damit möglichst ALLE Menschen die Möglichkeit haben, die LGS zu genießen. Wir wollen diese Teilhabe aber auch in der Innenstadt möglich machen.

Unser Haushaltsantrag für eine innerstädtische „Toilette für alle“ ist angenommen worden!

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