Ehrgeizige Ziele für die Klimaneutralität Hessens
Erstmalig soll es in Hessen ein Klimagesetz geben, welches Rahmenbedingungen und Ziele für das Erreichen der Klimaneutralität festlegt. Das übergeordnete Ziel des Gesetzeswurfes ist die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius, gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Im Plenum des Hessischen Landtags wurde am Mittwoch in erster Lesung über das Gesetz von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU beraten.
Markus Hofmann, Grüner Landtagsabgeordneter aus dem Landkreis Fulda, ordnet die Bedeutung eines solchen Rahmengesetzes ein: „Im hessischen Klimagesetz werden keine einzelnen Maßnahmen oder sonstige Details geregelt. Dies geschieht unter anderem mit einer neuen Fassung des Klimaplans, der nach dem Durchlaufen eines Beteiligungsprozesses noch Ende 2022 verabschiedet werden soll, und in den entsprechenden Fachgesetzen, wie beispielsweise dem Energiegesetz. Das Klimagesetz dient vor allem dazu, die Einhaltung der Klimaziele gesetzlich zu verankern und es nicht bei einer bloßen Absichtserklärung zu belassen. Außerdem müssen sich ressortübergreifend alle künftigen Gesetzesvorhaben einem ‚Klimacheck‘ unterziehen, wo die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Klimaerhitzung hin überprüft werden.“
Die Aufteilung in ein rahmengebendes Klimagesetz und nachfolgende Regelungen, wie der Klimaplan, ermöglicht es Hessen die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bei neuen Entwicklungen oder Erkenntnissen zügig anzupassen. Die Anpassung wird auch auf einem regelmäßigen Monitoring basieren, welches die jährlich erscheinende Treibhausgasbilanz sowie Prognosen berücksichtigt. Im Falle von Zielabweichungen muss dann unverzüglich im jeweils zuständigen Ressort nachgesteuert werden.
Als kommunalpolitischer Sprecher betont Markus Hofmann die wichtige Rolle der Kommunen: „Alle Verwaltungsebenen in Hessen müssen gemeinsam an der Erreichung der Klimaschutzziele arbeiten. Den Kommunen kommt bei der konkreten Umsetzung eine besondere Rolle zu. Das Land wird die Kommunen dabei unterstützen, wird dann allerdings auch bei höherer Förderung Mindeststandards einfordern. Mit dem Klimagesetz erhalten die Kommunen Planungssicherheit und zuverlässige Förderungen für die eigenen Klimaschutzaktivitäten.“