Bund duldet trotz Verbots Gift auf Äckern und in Obstgärten.
Mit dem „Aus“ für die Pflanzenschutzmittel Biscaya und Calypso verschwindet nun zwar der vierte von fünf Wirkstoffen aus der Klasse der extrem Insekten-gefährlichen Neonikotinoide. Doch lange Übergangsfristen sind skandalös, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:
„Das Auslaufen der Genehmigung des Neonikotinoids Thiacloprid war überfällig. Vielfältige Studien hatten schon vor langer Zeit bewiesen, dass Neonikotinoide höchst problematisch für die Artenvielfalt sind. Ein Verbot auch dieses Stoffs war deshalb zwingend, nach dem schon seit 2018 die Verwendung der Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland untersagt ist.
Der Beschluss der EU, auch Thiacloprid zu verbieten, stammt vom Herbst. Die in Deutschland gebräuchlichen Mittel, Biscaya und Calypso, aber verschwinden deshalb nicht sofort vom Markt. Es ist ein Skandal, wenn eindeutig als gefährlich für unsere Umwelt identifizierte Pestizide im Raps-, Kartoffel-, Obst- und Zierpflanzenanbau trotz ausgelaufener Genehmigung noch bis Ende August (Biscaya) und sogar Ende Oktober (Calypso) verkauft und sogar noch fast ein Jahr lang verwendet werden dürfen.
Selbst wenn dies rein rechtlich konform läuft, so ist es völlig unverhältnismäßig, wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Einsatz dieser künftig entsorgungspflichtigen Gifte in dieser Saison zulässt, als wäre nichts geschehen. Hier kuscht die Bundesregierung vor einer Lobby, die sich wieder einmal gegen alle Vernunft durchsetzen konnte.“