103 Jahre Frauenwahlrecht

„Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen bzw. konnten gewählt werden. Von ihrem neuen Recht machten insgesamt über 82% der wahlberechtigten Frauen Gebrauch. 37 Parlamentarierinnen – das entspricht knapp 10% – wurden gewählt. Dieses Ergebnis konnte erst wieder 1983 übertroffen werden!

Obwohl der Frauenanteil des Deutschen Bundestags mittlerweile deutlich gestiegen ist, kann man bei einem Frauenanteil von 34,9% noch lange nicht von einer gleichberechtigten Verteilung sprechen. Deshalb ist es uns GRÜNEN wichtig, dass wir unsere Listen immer paritätisch besetzen und so dazu beitragen, Frauen politisches Gewicht zu geben.“

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