Neues aus dem Ministerium

Hier ein spannender Artikel vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Unsere GRÜNE Ministerin Priska Hinz begrüßt die neue per App gesteuerte Unterstützung der Lebensmittelkontrolleure und hofft auf gute Annahme in den Landkreisen.

UNTERSTÜTZUNG BEI DER LEBENSMITTELKONTROLLE MIT NEUER SOFTWARE

MOBILER VERSTOßERFASSUNGSASSISTENT SOLL EFFEKTIVITÄT UND
DATENQUALITÄT DER KONTROLLEN VERBESSERN

„Verbraucherschutz hat für uns besonders hohe Priorität. Deshalb
wollen wir die Lebensmittelkontrolle in Hessen stärken und damit die
Lebensmittelsicherheit verbessern. Ein wichtiger Schritt hierfür ist
die Einrichtung des neuen mobilen Verstoßerfassungsassistenten. Dabei
handelt es sich um eine Softwarelösung, die die
Lebensmittelkontrolleure mit einem Tablet vor Ort nutzen können und die
vom Hessischen Verbraucherschutzministerium finanziert wird. Mit der
neuen Software können Kontrollen schneller erfasst und dokumentiert
werden. Außerdem erhalten die Unternehmen schon unmittelbar im
Anschluss an die Kontrolle den Prüfbericht mit Rechtsvorschriften und
Fotos, im Falle von Verstößen. Mögliche Aufforderungen zur
Mängelbeseitigung mit entsprechender Fristsetzung werden ebenfalls
direkt hinterlegt und sind für die Unternehmen jederzeit einsehbar.
Dadurch erhoffen wir uns eine schnellere Mängelbeseitigung und
effizientere Nachverfolgung durch die zuständigen Veterinärbehörden.
Nach der abgeschlossenen Pilotphase steht der
Verstoßerfassungsassistent den hessischen
Lebensmittelüberwachungsbehörden seit diesem Monat zur Verfügung“,
erklärte Verbraucherschutzministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
Kontrollberichte werden derzeit vor Ort digital, aber auch teilweise
noch handschriftlich dokumentiert und zu einem späteren Zeitpunkt in
das Programm übertragen.

Die neue App wurde von der Praxis für die Praxis entwickelt und führt
den Kontrolleur durch die einzelnen Kontrollbereiche und Kontrollpunkte
und erleichtert die Dokumentation erheblich. Beispielsweise werden
hiermit die Betriebshygiene oder die Zustände in den Produktions- und
Lagerräumen bewertet. Die Kontrollergebnisse werden dann direkt im
System erfasst und in Form eines Kontrollberichtes ausgedruckt bzw.
können per E-Mail an den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer
versandt werden.

Wenn ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften erfasst
wurde, erhält das Lebensmittelunternehmen direkt die entsprechende
Rechtsgrundlage, gegen die es verstoßen hat, zur Kenntnis. Das
erleichtert nicht nur die Arbeit der Lebensmittelkontrolleurinnen und
Kontrolleure, sondern gibt auch dem Unternehmen eine transparente
Übersicht über die Verstöße und die zu veranlassenden Maßnahmen mit
den entsprechenden einzuhaltenden Fristen. Ebenso können dem
Kontrollbericht zu jedem Verstoß Fotos zur Dokumentation beigefügt
werden. „Wir hoffen, dass die Kreise das Angebot für eine effiziente
Durchführung der Kontrollen annehmen werden, denn nicht zuletzt wird
damit der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin
gestärkt“, so Ministerin Priska Hinz abschließend.

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ,
LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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