Investitionsförderung für hessische Gaststätten


Markus Hofmann: Gezielte Hilfen für den Blick nach vorne

Die Gastronomie-Branche ist von den Corona-Beschränkungen stark betroffen. Aus diesem Grund haben das Wirtschafts- und das Umweltministerium eine neue Förderung für hessische Gaststätten aufgelegt. Für die Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern können ab 1. April dieses Jahres 1.500 Euro Zuschuss beantragt werden. In 2021 stehen rund 2 Mio. Euro bereit, welche ca. 1350 Betriebe abdecken.

Markus Hofmann, regionaler Landtagsabgeordnet von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, weiß um die angespannte Situation der Gastronominnen und Gastronomen: „Viele Betriebe fokussieren sich aktuell ausschließlich auf die Deckung der Fixkosten und haben keinerlei Spielraum für Investitionen. Damit allerdings nach Lockerung der Beschränkungen der Betrieb wieder umfänglich funktionieren kann, bietet das Förderprogramm Hilfen für die Anschaffung neuer Technik oder moderner Küchenausstattung.“

Das Programm wird bis Ende 2022 laufen und einen Gesamtumfang von 3,4 Mio. Euro umfassen. Übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet das Los. Auch die Gastronomie im ländlichen Raum soll umfänglich von der Förderung profitieren. Die Hälfte der Fördermittel sind für Gaststätten im ländlichen Raum vorgesehen. Weitere Informationen und die Möglichkeit der direkten Antragstellung gibt es unter:
https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe

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