Der Wolf gehört ins Jagdgesetz 2. Mai 202422. Dezember 2024 Wenn wir die Rhön als Land der offenen Fernen erhalten wollen, dann ist es unvermeidlich, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen. Das jedenfalls ist das Fazit eines Informationstreffens in Wüstensachsen zum Thema „Wolf“, zu dem auch der neue hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung gekommen war. Aus dem grünen Kreisverband nahmen Helmut Schönberger (Kreistagsfraktion) und Marion Neumeister (Kreisausschuss) teil – beide sind Schafhalter. Der Rhönschäfer Moritz Weckbach stellte die Probleme, die er durch die wachsende Zahl von Wölfen hat, sehr anschaulich dar. Er erklärte, dass elektrische Wolfsschutzzäune für kleine Wiederkäuer höher seien und deshalb viel schwerer sind als herkömmliche Weidezäune. Die Arbeit auf den hügeligen und oft steinigen Weiden würde dadurch viel mühsamer. Wölfe können auch diese höheren Zäune im Sprung überwinden (was der Hund eines Schafhalters demonstrierte.) Rinderhalter müssen zum Wolfsschutz vier Litzen statt wie bisher eine spannen. Diese Mehrarbeit wird aber nicht vergütet. Die Nachwuchsprobleme, die Rhöner Landwirte ohnehin schon haben, verstärken sich so weiter. Rhöner Landwirte betreuen oft Naturschutzflächen, die seltene Tierarten beherbergen. Sie haben strikte Auflagen, was das Mähen angeht, sie halten die „offenen Fernen“ der Rhön offen von Verbuschung. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Attraktivität der Rhön. Die Teilnehmer des Treffens haben nicht grundsätzlich etwas gegen Wölfe in der Rhön, aber sie wollen, dass Wölfe ins Jagdrecht aufgenommen werden, um Wölfe oder Wolfspopulationen von kritischer Größe gezielt bejagen zu können. Wölfe genießen europaweit den Schutzstatus „streng geschützt“, für die gewünschten Veränderungen müsste dieser Schutzstatus verändert werden.