Persönliche Erklärung von Boris Mijatovic (MdB) zu den Grundgesetzänderungen am 18. März 2025

Persönliche Erklärung nach 21 GO BT zu TOP 1a Gesetzentwurf der SPD und CDU/CSU
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 155, 143h)


Mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und in der Welt nach der Wahl von
Donald Trump, mit Blick auf das Verbrechen der Aggression von Wladimir Putin gegen die
Ukraine und das zunehmend belastete transatlantische Verhältnis muss die Sicherheit in
unserem Land und in Europa deutlich und dringend gestärkt werden. Die heute
beschlossenen Grundgesetzänderungen liefern dafür eine lange geforderte Grundlage,
deren Ausgestaltung im Verbund mit internationalen Partnern keinen weiteren Aufschub
zulässt.


Der Gesetzentwurf unserer Fraktion hatte ferner vorgesehen, dass auch krisenreaktive
Maßnahmen der Auslandshilfe und die Stärkung internationaler Organisationen zur
Friedenssicherung in Artikel 109 mit ergänzt werden sollten. Denn diese Aspekte gehören
zu einem umfassenden, breiten und integriertem Sicherheitsbegriff. Dies ist nicht nur in
Bezug auf die Kriege und Konflikte relevant, sondern insbesondere aufgrund der
Katastrophen und Folgen der Klimakrise im verstärkten Interesse einer solidarischen
Weltgemeinschaft.


Die Vereinten Nationen leisten mit den freiwilligen Mitteln vieler Staaten wichtige
humanitäre Hilfe in akuten Krisensituationen. Diese regelbasierte Ordnung ist jedoch
durch den Entzug grundlegender materieller und formaler Unterstützung akut gefährdet.
Der drohende Bedeutungsverlust und eine zunehmende Infragestellung können zu einem
Kollaps des bestehenden Systems führen. Vor diesem Hintergrund wäre es wichtig
gewesen, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die strategische Bedeutung eines
erweiterten Sicherheitsbegriff erkennen und Maßnahmen der Auslandshilfe im Krisenfall mit in die Grundgesetzänderungen für Artikel 109 aufgenommen worden wären. Nicht
zuletzt bedeutet die Erhöhung menschlicher Sicherheit global auch eine Stabilisierung der
Lage in betroffenen Regionen.


Ich stimme dem Antrag zu den Grundgesetzänderungen zu, weil ich davon überzeugt bin,
dass die verfassungsrechtliche Verankerung der konkreten Hilfen für Staaten, die von
Aggressionsakten betroffen sind, einen unverzichtbaren Schritt darstellt, um die
Grundlagen der internationalen Friedensordnung zu sichern und damit einen Beitrag zur
Stabilisierung des internationalen Systems zu leisten.


Nichtsdestotrotz erfolgt meine Zustimmung aus den oben genannten Gründen nicht ohne
Bedenken zu der fehlenden Kompromissbereitschaft von CDU/CSU und SPD, sich auch
auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff für die Auslandshilfe und für menschliche
Sicherheit einigen zu können. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags fühle ich mich
dem Kerngedanken des Grundgesetzes aus der Präambel verpflichtet, „von dem Willen
beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa, dem Frieden in der Welt
zu dienen (…).“. Meine Zustimmung erfolgt daher auch in der Hoffnung, dass die künftige
deutsche Bundesregierung diese Lücken für die internationale Kooperation schließt und
sich den weiteren bestehenden außenpolitischen Aufgaben mit höchster Aufmerksamkeit
widmet.


Boris Mijatovic, MdB

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