Neues aus dem Ministerium 4. März 202030. März 2020 Hier ein spannender Artikel vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Unsere GRÜNE Ministerin Priska Hinz begrüßt die neue per App gesteuerte Unterstützung der Lebensmittelkontrolleure und hofft auf gute Annahme in den Landkreisen. UNTERSTÜTZUNG BEI DER LEBENSMITTELKONTROLLE MIT NEUER SOFTWARE MOBILER VERSTOßERFASSUNGSASSISTENT SOLL EFFEKTIVITÄT UNDDATENQUALITÄT DER KONTROLLEN VERBESSERN „Verbraucherschutz hat für uns besonders hohe Priorität. Deshalbwollen wir die Lebensmittelkontrolle in Hessen stärken und damit dieLebensmittelsicherheit verbessern. Ein wichtiger Schritt hierfür istdie Einrichtung des neuen mobilen Verstoßerfassungsassistenten. Dabeihandelt es sich um eine Softwarelösung, die dieLebensmittelkontrolleure mit einem Tablet vor Ort nutzen können und dievom Hessischen Verbraucherschutzministerium finanziert wird. Mit derneuen Software können Kontrollen schneller erfasst und dokumentiertwerden. Außerdem erhalten die Unternehmen schon unmittelbar imAnschluss an die Kontrolle den Prüfbericht mit Rechtsvorschriften undFotos, im Falle von Verstößen. Mögliche Aufforderungen zurMängelbeseitigung mit entsprechender Fristsetzung werden ebenfallsdirekt hinterlegt und sind für die Unternehmen jederzeit einsehbar.Dadurch erhoffen wir uns eine schnellere Mängelbeseitigung undeffizientere Nachverfolgung durch die zuständigen Veterinärbehörden.Nach der abgeschlossenen Pilotphase steht derVerstoßerfassungsassistent den hessischenLebensmittelüberwachungsbehörden seit diesem Monat zur Verfügung“,erklärte Verbraucherschutzministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.Kontrollberichte werden derzeit vor Ort digital, aber auch teilweisenoch handschriftlich dokumentiert und zu einem späteren Zeitpunkt indas Programm übertragen. Die neue App wurde von der Praxis für die Praxis entwickelt und führtden Kontrolleur durch die einzelnen Kontrollbereiche und Kontrollpunkteund erleichtert die Dokumentation erheblich. Beispielsweise werdenhiermit die Betriebshygiene oder die Zustände in den Produktions- undLagerräumen bewertet. Die Kontrollergebnisse werden dann direkt imSystem erfasst und in Form eines Kontrollberichtes ausgedruckt bzw.können per E-Mail an den verantwortlichen Lebensmittelunternehmerversandt werden. Wenn ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften erfasstwurde, erhält das Lebensmittelunternehmen direkt die entsprechendeRechtsgrundlage, gegen die es verstoßen hat, zur Kenntnis. Daserleichtert nicht nur die Arbeit der Lebensmittelkontrolleurinnen undKontrolleure, sondern gibt auch dem Unternehmen eine transparenteÜbersicht über die Verstöße und die zu veranlassenden Maßnahmen mitden entsprechenden einzuhaltenden Fristen. Ebenso können demKontrollbericht zu jedem Verstoß Fotos zur Dokumentation beigefügtwerden. „Wir hoffen, dass die Kreise das Angebot für eine effizienteDurchführung der Kontrollen annehmen werden, denn nicht zuletzt wirddamit der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhingestärkt“, so Ministerin Priska Hinz abschließend. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ,LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitMainzer Straße 8065189 WiesbadenTel.: +49 (0) 611 / 815 – 10 20 Mobil: +49 (0)170 / 6319679 E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.deInternet: www.umwelt.hessen.de Twitter: www.twitter.com/UmweltHessen