Mit der jüngsten Änderung des Straßenverkehrsrechtes haben die Kommunen mehr Freiheit für die Gestaltung ihrer Verkehrsplanung erhalten. Im Hinblick auf Städteplanung, Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger dürfen sie zukünftig eigenständiger handeln. Beispielsweise waren der Ausweisung von Tempobeschränkungen auf 30 km/h bisher enge Grenzen durch den Bund gesetzt. Jetzt ist der Spielraum für die Kommunen größer geworden und sie können leichter Tempo-30-Zonen zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger ausweisen, was insbesondere zu einer Minderung der Lärmbelastung führen wird.
Die Fraktion der Grünen in Petersberg hat deshalb kürzlich in der Gemeindevertretung beantragt, unter der Einbeziehung der Ortsbeiräte zu prüfen, wo weitere Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet sinnvoll ausgewiesen und umgesetzt werden können. Der Antrag wurde mit einer großen Mehrheit angenommen.