Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgende Anträge und Anfragen gestellt.
Die Pressemitteilung gibt es hier.
Anträge
Antrag auf Ausweitung der Tempo-30-Zone Kronhofweg
Antrag für ein Kombi-Ticket Veranstaltungen und ÖPNV
Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für FahrradfahrerInnen
Anfragen
Anfrage zum Anteil barrierefreier und
rollstuhlgerechter Sozialwohnungen in Fulda
Anfrage zum Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe
Anfrage zur Bekämpfung der Herkulesstaude
Anfrage zur Hygiene der Biotonnen in den Sommermonaten
Alle Dokumente können hier eingesehen werden: Link
Tagesordnung
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Anfrage zum Anteil barrierefreier und rollstuhlgerechter Sozialwohnungen in Fulda
In Fulda gab es zum Stichtag 01.01.2024 insgesamt 1547 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Dies teilte Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke der Stadtverordnetenversammlung im Juli dieses Jahres mit. Fulda weist, im bundesweiten Vergleich zu anderen Städten, einen hohen Anteil an schwerbehinderten Bürger*innen auf. Zudem ist anzunehmen, dass sich dieser Anteil aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren weiter erhöhen wird.
Frage und öffentliche Antworten der Stadt Fulda
Wie viele der 1547 Sozialwohnungen sind barrierefrei, wie viele rollstuhlgerecht?
In den Jahren 2019 – 2023 wurden insgesamt 119 Sozialwohnungen fertiggestellt. Davon sind 95 Wohneinheiten (79,8 %) barrierefrei und 21 Wohneinheiten (17,6 %) rollstuhlgerecht. Eine Auswertung über alle 1547 Sozialwohnungen ist dem Baudezernat nicht möglich.
Gibt es von Seiten des Magistrats der Stadt Fulda – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – Überlegungen, den Anteil des barrierefreien Wohnraums mit entsprechenden Fördermaßnahmen zu erhöhen?
Die Programme der Stadt Fulda zur Förderung des sozialen und des bezahlbaren Mietwohnungsbaus sehen bereits entsprechende Zusatzförderungen für barrierefrei und rollstuhlgerechte Wohnungen vor. Der hohe Anteil an
barrierefrei fertiggestellten Wohnungen in den Jahren 2019 – 2023 bestätigt die Wirksamkeit der Förderung.
Darüber hinaus fördert das Land Hessen den behindertengerechten Umbau von Bestandswohnungen.
Des Weiteren legt die Hessische Bauordnung gesetzlich fest, dass in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten mindestens 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein müssen (genehmigter Bestand
bleibt davon natürlich unberührt).
Anfrage zum Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe
Der aktuelle Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe hat gezeigt, dass Fulda beim Grünvolumen im Vergleich zu anderen hessischen Städten (mit über 50.000 Einwohnerinnen) den vorletzten Platz belegt, nur Frankfurt schneidet noch schlechter ab. Dieses alarmierende Ergebnis sollte nicht einfach „weggeredet“ werden. Das Verhältnis vom Anteil der versiegelten Fläche zum Anteil des Grünvolumens pro Kubikmeter Bemessungsfläche lässt einen entsprechenden Vergleich zu. Aufgabe der Stadt sollte es nun sein, der faktisch zunehmenden Erhitzung der Innenstadt mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Aus unserer Sicht heißt das, sich rechtzeitig dem Thema zu stellen, Strategien zu entwickeln und Bürgerinnen effektiv vor Hitze zu schützen.
Fragen und öffentliche Antworten der Stadt Fulda
Wie beurteilt die Stadt Fulda die Ergebnisse der DUH und welche gezielten Maßnahmen leitet sie dadurch ab?
Der Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe weist einige wesentliche Schwächen auf, die die Ergebnisse grundsätzlich fragwürdig erscheinen lassen:
Es wird bspw. nicht mit bewertet, wieviel Grünfläche der versiegelten Fläche tatsächlich gegenübersteht. Die untersuchten Siedlungs- und Verkehrsflächen machen in Fulda nur 31 Prozent der städtischen Fläche aus.
Insgesamt 69 Prozent des Stadtgebiets von Fulda besteht aus Vegetationsflächen, sprich Landwirtschaftsflächen und Waldflächen sowie Gewässerflächen. Warum diese deutlich mehr als die Hälfte des Stadtgebiets ausmachende Fläche in der Methodik des Hitze-Checks keine Berücksichtigung findet, ist nicht verständlich. Die Einbeziehung von Vegetationsflächen spielt eine wesentliche Rolle bei der Minderung von städtischer Hitze. Auch Park bzw. Freizeitflächen werden nicht betrachtet, was ebenfalls unverständlich
bleibt.
Die Stadt Fulda ist sich aber – unabhängig des Hitze-Checks der DUH – der zunehmenden Erhitzung der Innenstädte bewusst und arbeitet aktiv an Verbesserungen im Rahmen eines Hitzeaktionsplans.
Zu welchem Ergebnis kommt die Stadt Fulda auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse hinsichtlich der Einführung einer Baumschutzsatzung?
Die Einführung einer Baumschutzsatzung steht in keinem erkennbaren Zusammenhang zu der erwähnten Studie. Sie wird nicht angestrebt und wurde bisher seitens der Politik abgelehnt.
Wie steht die Stadt Fulda nach dem Erscheinen der Ergebnisse des Hitze-Checks zu den von uns eingereichten Anträgen zur Förderung von Fassadenbegrünung und zur Entwicklung von Transformationsplänen zur Schwammstadt?
Die Ergebnisse des Hitze-Checks haben keinen Einfluss auf die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen. In den Begründungen wurde bereits Bezug darauf genommen, die Ausschüsse haben sich entsprechend positioniert.
Anfrage zur Bekämpfung der Herkulesstaude
die Fuldaer Zeitung berichtete am 29.07.2024 unter dem Titel „Giftiger Eroberer hat Fulda im Griff: Riesenbärenklau in voller Blüte“ vom Vormarsch der giftigen Herkulesstaude und erweckte damit den Eindruck, dass die Stadt Fulda nicht wirklich Herr der Lage zu sein scheint.
Die Herkulesstaude ist aufgrund ihrer hohen Reproduktionsfähigkeit im gesamten Stadtgebiet sehr präsent. Es ist eine Ausbreitung in der Nähe von Kinderspielplätzen, Wanderwegen, Fahrradwegen und an Flussufern zu verzeichnen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Fulda – laut FZ – eine Fachfirma beauftragt. Hinsichtlich der zunehmenden Ausbreitung sehen wir vor allem die Notwendigkeit, Bürger*innen über die Gefahr zu informieren und Präventionsarbeit zu leisten.
Fragen und öffentliche Antworten der Stadt Fulda
Wer ist für die Bekämpfung der Herkulesstaude in Fulda zuständig? Durch wen, wann und auf welche Weise ist in diesem Jahr die Bekämpfung der Herkulesstaude erfolgt?
Grundsätzlich ist es gemäß Bundesnaturschutzgesetz Angelegenheit der zuständigen Behörden des Bundes und der Länder, Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern. Nach § 40 BNatSchG treffen diese bei bereits verbreiteten invasiven Arten geeignete Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen der Ausbreitung zu vermindern. Dabei ist es Aufgabe der Stadt Fulda, die Standorte der jeweiligen Pflanzenart zu erfassen und sie an die Obere Naturschutzbehörde zu melden.
Im Rahmen der Wahrung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich von Kinderspiel- und Bolzplätzen, an Kitas, an Schulen sowie entlang von Fuß- und Radwegen erfolgt eine regelmäßige
(auch eigenmächtige) Bestandskontrolle und ggf. die Beseitigung von Einzelpflanzen durch die Stadt Fulda und deren Mitarbeiter. Dort, wo es möglich ist, wird die Blüteninduzierung durch mehrfache Mulchmahd flächiger Bestände unterdrückt, zusätzlich beauftragt die Stadt seit einigen Jahren Fachfirmen mit der Kappung und fachgerechten Entsorgung der Samenstände, vorwiegend an ausgewählten Großbeständen, um das Aussamen im Juli zu verhindern und so der Bildung tausender neuer Pflanzen vorzubeugen.
Das zuständige Land Hessen scheint nicht unzufrieden mit der Vorgehensweise zu sein. Hervorzuheben ist auch das Engagement einiger Ehrenamtler.
Wie hoch sind die Kosten der Bekämpfung der Herkulesstaude und welche finanziellen Ressourcen sind für aufklärende Maßnahmen bereitgestellt?
Der Aufwand zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch die Beseitigung der Herkulesstauden in den zuvor genannten neuralgischen Bereichen liegt zwischen 25.000-30.000 Euro jährlich. Aufklärungsarbeit erfolgt über die Presse und lässt sich nicht beziffern.
Benötigt die Stadt Fulda mehr Personal zur rechtzeitigen Bekämpfung der Herkulesstaude?
Die Leistungen zur Herkulesstaudenbekämpfung werden grundsätzlich vergeben. Wachstum und Entwicklung der Pflanzen werden vom Wetter und den aktuellen Witterungsbedingungen bestimmt. Zwar sind die Aufträge frühzeitig an geeignete Fachfirmen erteilt, allerdings ist der Arbeitsbeginn aus vorgenannten Gründen nicht planbar und erfolgt auf Abruf – just in time –. Solche Umstände würden die Abläufe innerhalb des Fachamtes erheblich stören und die Effektivität erheblich beeinträchtigen.
Anfrage zur Hygiene der Biotonnen in den Sommermonaten
Der Klimawandel führt zu immer höheren Temperaturen in den Sommermonaten.
Der Fäulnisprozess der organischen Abfälle, die in den Biotonnen gesammelt werden, wird rapide beschleunigt und führt zu enormen hygienischen Problemen. Es kommt zu Madenbefall und extremer Geruchsbelästigung.
Die Abholung der Biotonnen ist in Fulda nur in einem zweiwöchigen Rhythmus möglich.
In dieser Zeit entwickeln die Tonnen ein „sehr vielfältiges, lebendiges Innenleben“, das aber leider nicht mit den Vorstellungen einer hygienischen Abfallentsorgung konform geht. Besonders in der Innenstadt ist dies aufgrund beengter Standorte der Abfallbehälter ein Problem.
Fragen und öffentliche Antworten der Stadt Fulda
Besteht die Möglichkeit, in den Sommermonaten den zweiwöchigen Rhythmus der Abfuhr der Biotonne auf eine Woche zu verkürzen
Das aktuelle Vertragsverhältnis mit dem Entsorgungsdienstleister sieht die Möglichkeit einer Änderung bis zum Ende des Vertrages 31.12.2028 nicht vor.
Aus Sicht des Bürgerbüros ist es aus heutiger Sicht jedoch ratsam, auch darüber hinaus keine Verkürzung anzustreben, da es im deutlichen Gegensatz zum Nachhaltigkeitsgedanken der Stadt Fulda steht.
In Zeiten steigender Preise für Personal, Technik und auch in der Müllentsorgung allgemein, z.B. durch die Einführung der CO² Besteuerung auf die Müllverbrennung, sehen wir in der Verkürzung der Abfuhrintervalle im Biobereich, aus aktueller Sicht keine umsetzbare Alternative. U.a. müssten die Dienstleister für eine temporäre Verkürzung in Sommermonaten zusätzliches Personal und Fahrzeuge vorhalten, was zu einer erheblichen Kostensteigerung führt. Im Weiteren müsste in dieser Zeit die doppelte Strecke / KM für die gleiche Tonnage an Bioabfall zurückgelegt werden, was aus Umweltgesichtspunkten eher suboptimal wäre.
Die evtl. zukünftigen Ausschreibungsergebnisse sind natürlich nicht vorauszusehen, as Fachamt schätzt die Zusatzkosten für die Abholung und den Transport im wöchentlichen Rhythmus, unter Annahme der aktuellen Vertragsgrundlage, bei einem Einsatz von Mai bis September auf deutlich über 100.000€ ein.
Anträge
Antrag auf Ausweitung der Tempo-30-Zone Kronhofweg
Antragstext
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zur Kreuzung am Abtstor/Wilhelmstraße.
Begründung
Seit einiger Zeit gilt in der Kronhofstraße und der Langebrückenstraße ein Tempo-30- Gebot. Als Grund wurde von Seiten der Stadt eine erhöhte Lärmbelästigung genannt.
Leider gilt dieses Gebot nicht in dem Bereich der Tränke bis zur Ampelanlage „Am Abtstor“.
Die Folge ist, dass nun in diesem Bereich mit erhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren wird, um die Grünphase der Ampelanlage zu erreichen.
Auch in diesem Bereich gibt es eine durchgehende Wohnbebauung.
Die Anwohner haben sich an uns mit der Bitte gewandt, auch hier eine Tempo-30-Zone auszuweisen.
Antrag als pdf: Link
Antrag für ein Kombi-Ticket: Veranstaltungen und ÖPNV
Antragstext
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, für Veranstaltungen unter städtischer Beteiligung standardmäßig ein Kombiticket aus Eintritt und ÖPNV-Fahrkarte anzubieten.
Andere Institutionen sollen bei der Einführung unterstützt werden.
Begründung
Im RMV-Gebiet bieten derzeit 30 Institutionen Kombi-Tickets1 an. Darunter sind Kultur-Institutionen wie die Alte Oper in Frankfurt oder das Staatstheater in Mainz, aber auch Sportclubs, z.B. aus Offenbach und Wetzlar, haben längst Kombi-Tickets.
Leider findet sich kein einziger Anbieter von Kombi-Tickets im Raum Fulda.
Dabei gibt es viele etablierte Veranstaltungsformate in Fulda, wie die Domplatz-Konzerte, den Musical-Sommer oder „Kultur findet Stadt“.
Aber auch ganzjährig bieten z.B. das Schlosstheater und die Museen im Stadtgebiet zahlreiche Veranstaltungen an.
Auf der Seite des „SG Barockstadt Fulda-Lehnerz e.V.“ finden sich unter Anreise die Unterpunkte Fahrrad, PKW/Bus („Fanbus“) und Flugzeug – hier muss die Kommunalpolitik die Konditionen für die ÖPNV-Anreise offenbar noch deutlich attraktiver machen.
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt sollen Kombi-Tickets zeitnah eingeführt werden.
Andere Institutionen kann die Stadt bei der Umstellung auf Kombi-Tickets unterstützen, vor allem durch Beratung und Anpassung z.B. von Busfahrplänen.
Antrag als pdf: Link
Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer*innen
Antragstext
Text
Begründung
Eine hindernisfreie Auffahrt auf den Fahrradweg ist für Fahrradfahrer*innen, die auf der Leipziger Straße Richtung Lehnerz unterwegs sind, derzeit nicht möglich.
(s. Abbildung).
Fahrradfahrende kommen schlussendlich nicht umhin, anzuhalten und das Fahrrad über die Bordsteinkante auf den dafür vorgesehenen Weg zu heben.
Antrag als pdf: Link