Förderungen aus Gaststätten-Sonderprogramm


Antragstellung ab sofort möglich

Das Gaststättensonderprogramm des Hessischen Umweltministeriums geht in die nächste Förderrunde. Finanziert werden Modernisierungsmaßnahmen und neue Geräte in Restaurants, Kneipen und Bars. Besonders im ländlichen Raum sind diese Lokalitäten wichtiger Bestandteil des Dorflebens, deren Erhalt für die Gemeinschaft sehr wichtig ist. Insgesamt werden 10 Millionen Euro bereitgestellt und die Antragstellung ist ab heute für die nächsten acht Wochen bei der WI Bank möglich.

Markus Hofmann, regionaler Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, selbst wohnhaft im ländlichen Raum kommentiert: „Die Attraktivität von Hessens Dörfern und kleineren Gemeinden ist eng verbunden mit einer guten Infrastruktur. Hierzu gehören soziale Begegnungsorte, die oft in Form von Gaststätten vor Ort etabliert sind. Das Förderprogramm ermöglicht verschiedenste Investitionen und Anschaffungen – Gastraumrenovierung, Ausbau der Außenbewirtung, Modernisierung der Küche oder die Anschaffung von digitaler Technik.“

Bereits in 2021 und im März dieses Jahres wurden Förderrunden des erfolgreich laufenden Gaststättensonderprogrammes durchgeführt. Investitionen und Anschaffungen werden ab 15.000Euro gefördert. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro. Auch im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen.

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