Petitionsausschuss


Parteiübergreifender Konsens: CDU, Grüne, SPD und Freie Demokraten stellen gemeinsamen Entwurf für Petitionsgesetz vor

Der Hessische Landtag wird in dieser Woche ein Gesetz über die Behandlung von Petitionen beschließen das die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP gemeinsam ausgearbeitet haben. Vertreterinnen und Vertreter der vier beteiligten Fraktionen stellten den Gesetzentwurf, über den der Landtag am Mittwoch beraten und beschließen soll, heute in Wiesbaden vor.

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die SPD-Abgeordnete Manuela Strube, sagte bei der Vorstellung des Gesetzes am Montag „In gewisser Weise ist das Petitionsgesetz ein historischer Schritt für die Stärkung des Petitionsrechts. Bislang war die Arbeit des Petitionsausschusses lediglich in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags geregelt. Dass es nun ein eigenes Gesetz dafür geben wird, spiegelt die gestiegene Bedeutung wider, die den Petitionen der Bürgerinnen und Bürger heute zugemessen wird. Wir haben dieses erste Petitionsgesetz für Hessen in sehr vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächen zwischen den beteiligten Fraktionen ausgearbeitet, die der grundsätzlichen Arbeitsweise des Petitionsausschusses gefolgt sind, stets von Sachargumenten geleitet einen möglichst breiten Konsens zu suchen. Außerdem freue ich mich darüber, dass das Gesetz rechtzeitig zum 50-jährigen Bestehen des Petitionsausschusses des Hessischen Landtags fertig gestellt wurde, der am 27. April 1971 seine erste Sitzung hatte. Was für ein Jubiläum!“

Die CDU-Abgeordnete Birgit Heitland, die für ihre Fraktion Mitglied des Petitionsausschusses ist, sagte: „Mit einer Petition kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger kostenfrei und niedrigschwellig in einer Angelegenheit direkt an die Volksvertreter im Hessischen Landtag wenden. Dabei ist das Petitionsrecht ein ‚Jedermannsrecht‘. Es braucht weder ein Quorum, noch eine Unterschriftensammlung. Mit dem neuen Gesetz werten wir das Petitionsrecht weiter auf und schaffen eine rechtssichere Grundlage. Dass alle demokratischen Fraktionen gemeinsam diese Neuregelung möglich machen, ist ein wichtiges Signal. Es stehen hier nicht parteitaktische Überlegungen im Vordergrund, sondern nur die Petenten und deren Anliegen.

Katrin Schleenbecker, Abgeordnete der Grünen im Petitionsausschuss, sagte: „Das Recht auf Petition ist ein Grundrecht. Durch das Festschreiben des Petitionsrechts als eigenständiges Gesetz wird das Grundrecht gestärkt. Die Stärkung des Grundrechts ist auch eine Stärkung der Demokratie in Hessen. Das Petitionsgesetz steht in einer Reihe mit dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Bürgerbeauftragten.“

Der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün fügte an: „Uns Freien Demokraten war wichtig, dass mit dem Gesetzentwurf die Rolle des Berichterstatters gestärkt wird: Der Berichterstatter nimmt im Petitionsausschuss eine Schlüsselrolle ein, indem er sich mit der jeweiligen Petition befasst und die Beschlussfassung vorbereitet. Dass wir das Petitionsgesetz auf eine breite Basis von vier Fraktionen gestellt haben, entspricht dem Geist des Petitionsausschusses, der anders als andere Ausschüsse frei von parteipolitischen Auseinandersetzungen ist. Es geht darum, Lösungen für die Probleme zu finden, die die Menschen uns vortragen.“

Lisa Uphoff
Pressesprecherin BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

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